Die rechtlichen Grundlagen für unsere Zusammenarbeit
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Alpine Explorers GmbH, Bahnhofstrasse 42, 8001 Zürich, Schweiz (nachfolgend "Alpine Explorers" oder "wir") und ihren Kunden (nachfolgend "Reisender" oder "Sie") über die Erbringung von Reiseleistungen.
1.2 Diese AGB sind Bestandteil des zwischen Ihnen und Alpine Explorers geschlossenen Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.
1.3 Mit der Buchung einer Reise erkennt der Reisende diese AGB als verbindlich an. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Reisenden werden nicht anerkannt, es sei denn, Alpine Explorers stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Alpine Explorers den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Website) erfolgen.
2.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Alpine Explorers zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Alpine Explorers dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.
2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Alpine Explorers vor, an das Alpine Explorers für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist die Annahme ausdrücklich oder durch Anzahlung erklärt.
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Reise gültigen Ausschreibung (Katalog, Prospekt, Website) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
3.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Alpine Explorers.
3.3 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
3.4 Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von Alpine Explorers herausgegeben werden, sind für Alpine Explorers und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Alpine Explorers gemacht wurden.
Die angegebenen Preise sind, sofern nicht anders angegeben, Preise pro Person. Die angegebene Mehrwertsteuer ist in den Preisen enthalten.
Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann.
Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Alpine Explorers berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Alpine Explorers nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Alpine Explorers ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
Alpine Explorers behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 8% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Alpine Explorers in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Alpine Explorers über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Alpine Explorers unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Alpine Explorers den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Alpine Explorers eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Alpine Explorers zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von Alpine Explorers ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Alpine Explorers durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Alpine Explorers hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
Dem Reisenden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die Alpine Explorers zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihr geforderte Entschädigungspauschale.
Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Alpine Explorers eine Umbuchungsgebühr erheben. Diese beträgt bis 45 Tage vor Reisebeginn 50 CHF pro Person.
Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Alpine Explorers nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Alpine Explorers kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende gegenüber Alpine Explorers als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Alpine Explorers kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie
Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisenden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Alpine Explorers unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Alpine Explorers kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Alpine Explorers nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Alpine Explorers beruht. Kündigt Alpine Explorers, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Die vertragliche Haftung von Alpine Explorers für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
Die deliktische Haftung von Alpine Explorers für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Alpine Explorers haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Alpine Explorers sind.
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit Alpine Explorers infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Alpine Explorers am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Alpine Explorers am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Alpine Explorers an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben.
Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er Alpine Explorers zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Alpine Explorers verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige ("P.I.R.") der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Alpine Explorers können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
Alpine Explorers empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Alpine Explorers kann Ihnen entsprechende Angebote unterbreiten. Versicherungsverträge werden erst wirksam mit Zahlung der Prämie. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig.
Alpine Explorers erhebt im Rahmen der Buchung und der Durchführung der Reise personenbezogene Daten, die für die Erfüllung des Reisevertrages notwendig sind. Diese Daten werden von Alpine Explorers elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit im Rahmen der Reiseabwicklung notwendig – an Dritte, z.B. Leistungspartner wie Hotels und Fluggesellschaften, übermittelt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Alpine Explorers findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung.
Der Reisende kann Alpine Explorers nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Alpine Explorers gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Alpine Explorers vereinbart.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt aktualisiert am: 15. September 2023
Alpine Explorers GmbH
Bahnhofstrasse 42
8001 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 44 123 45 67
E-Mail: [email protected]
Website: www.plotnaya-bulka.com
Geschäftsführer: Matthias Schneider
Handelsregisternummer: CH-170.4.012.123-4
Umsatzsteuer-ID: CHE-123.456.789